Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heimatbühne Rosenheim e.V.

§ 1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen der Heimatbühne Rosenheim e.V. (im folgenden „Theater“) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1.2 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS / KARTENERWERB / VERSAND
2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch das Theater zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Erfolgt die Bestellung über das Internet, erhält der Kunde eine Buchungsnummer, die ihm schriftlich mitgeteilt wird.

2.3 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über den Kauf des/der Gutschein(e) oder Waren zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den/ die Gutschein(e) oder Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Heimatbühne Rosenheim e.V., Breitensteinstr. 5d, Tel. 0 80 31 / 4 69 88 03, E-Mail: info@heimatbuehne-rosenheim.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir den/ die Gutschein(e) oder Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie den/ die Gutschein(e) oder Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben den/ die Gutschein(e) oder Waren unverzüglich und in jedem Fall binnen 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie den/ die Gutschein(e) oder Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des/ der Gutscheins/ Gutscheine oder der Ware(n). Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des/ der Gutscheins/ Gutscheine oder der Ware(n) nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

2.4 Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen.

2.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Eintrittskarten dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr mit der Post zugesandt. Der Kaufpreis inkl. aller Gebühren werden dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

2.6 Bei telefonischer und schriftlicher Bestellung sowie bei Gruppenverkauf ist das Theater berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Gebühr fällt auch bei Selbstabholung an. Für Bestellungen über das Internet ist das Theater berechtigt, eine Internetgebühr zu erheben. Bearbeitungs- und Internetgebühr beinhalten die Versandkosten und sind zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.

2.7 Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird.

2.8 Hinterlegte Tickets sind unter Angabe des Namens bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.

2.9 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

2.10 Bitte beachten Sie beim Print@home-Verfahren, dass das Print@home-Ticket nur einmal ausgedruckt und nicht vervielfältigt oder verändert werden darf. Für den Fall, dass von diesem Print@home-Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer, der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Theater das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Print@home-Tickets zu verlangen.

Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets trägt das Theater keinerlei Verantwortung.

§ 3 ALLGEMEINE HINWEISE ZUM EINTRITTSKARTENVERKAUF VIA INTERNET
3.1 Der Bestellvorgang vollzieht sich wie folgt:

3.1.1 Der Ticketkäufer kann die von ihm gewünschten Plätze – sofern diese noch frei sind – über den Saalplan manuell wählen.

Sofern ermäßigte Preise angeboten werden und die Voraussetzungen beim Ticketkäufer vorliegen, kann er dann einen ermäßigten Preis wählen.

3.1.2 Im Anschluss kann der Ticketkäufer die gewünschte Liefer-/Versandart (Print@Home) sowie die Zahlungsart wählen.

3.1.3 Nachdem der Ticketkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, wird die Bestellung im Überblick nochmals angezeigt und muss von ihm bestätigt werden. Es besteht die Möglichkeit, hier sämtliche Daten nochmals zu ändern.

3.1.4 Nach Bestätigung der Daten erfolgt eine Bestätigung der Bestellung, die dem Ticketkäufer auch per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird.

3.1.5 Pro Bestellvorgang ist der Ticketkauf über das Internet auf die Anzahl von 19 Tickets beschränkt. Das Theater behält sich vor, für bestimmte Veranstaltungen die Zahl der Tickets je Bestellvorgang anzupassen. Ebenfalls behält sich das Theater vor die Anzahl der bestellbaren Tickets pro Ticketkäufer zu beschränken und darüber hinaus gehende Bestellungen einzelner Ticketkäufer wieder zu stornieren.

§ 4 FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG / EIGENTUMSVORBEHALT / VERZUG
4.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch SOFORT Überweisung, PayPal, Barzahlung oder Kreditkarte erfolgen.

4.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 5 BEGINN / EINLASS
5.1 Das Theater wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

5.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.

5.3 Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.

§ 6 ÄNDERUNGEN VON BESETZUNGEN / VORSTELLUNGSZEITEN
Das Theater behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.

§ 7 RÜCKGABE UND UMTAUSCH VON EINTRITTSKARTEN / KARTENVERLUST
7.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

7.2 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

7.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Theater schriftlich mitzuteilen.

7.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

7.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

7.6 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

7.7 Die Eintrittskarten verlieren nach Beginn der Veranstaltung ihre Gültigkeit.

§ 8 ERMÄSSIGTE EINTRITTSPREIS
8.1 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Theater gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.

8.2 Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den gültigen Nachweis einer entsprechenden Berechtigung. Die Identität des Vorteilsnehmers muß in einem Dokument mit Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Kann kein Nachweis erbracht werden, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis nachgezahlt werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

8.3 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

8.4 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 9 TON- FILM- FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
9.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

9.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

9.3 Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumlich Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

§ 10 HAUSRECHT / HAUSORDNUNG
10.1 Aufenthalt im Theater
Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.

Der Aufenthalt von unbefugten Personen ist auf dem Gelände nicht gestattet.
Befugt sind:
1.    Personen zum Besuch einer Veranstaltung mit gültiger Eintrittskarte
2.    Personen zum Kauf von Eintrittskarten an der Tages- oder Abendkasse
3.    Personen zum Besuch einer organisierten Führung
4.    Behördenvertreter zur Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben
5.    Künstler und Mitwirkende nach vorheriger Anmeldung
6.    Lieferanten nach vorheriger Anmeldung
7.    Mitarbeiter anderer im Hause tätigen Firmen

Das Betreten der Bühnen-, Backstage-, Garderoben-, Proben- und Lagerbereiche ist nur den dort beschäftigten Personen erlaubt. Der Aufenthalt auf der Bühne ist nur solange gestattet, wie die Anwesenheit notwendig ist.

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot erteilt werden. Wer trotz Aufforderung durch das Personal des Deutschen Theaters das Haus nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen. Personen, gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde, sind nicht berechtigt das Deutsche Theater zu betreten.
Des Weiteren kann offensichtlich Betrunkenen oder sonst unter Einfluss von Suchtmitteln stehenden Personen der Zutritt trotz gültiger Eintrittskarte oder Ausweis verweigert werden.
Personen, die nicht dem Anlass entsprechend gekleidet sind, kann der Zutritt trotz gültiger Eintrittskarte ebenso verwehrt werden.

10.2 Allgemeines
Ohne Erlaubnis der Vorstandschaft der Heimatbühne Rosenheim e.V. ist es auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt:
1.    Eintrittskarten zu verkaufen („Schwarzmarkt“)
2.    Waren, Speisen oder Getränke zu veräußern
3.    zu musizieren
4.    Drucksachen anzubringen oder zu verteilen
5.    Werbeaktionen oder Sammlungen durchzuführen
6.    zu Filmen oder zu Fotografieren
7.    Fahrzeuge abzustellen

In sämtlichen Räumen des Theaters herrscht das gesetzliche Rauchverbot (Art. 2 Nr. 6 GSG).

Rettungswege und Notausgänge sind ständig frei zu halten.

Das Verzehren mitgebrachter Speisen und Getränke ist in den Zuschauerräumen (Foyer inkl. Lounge, Theatersaal, Barbereiche, Silbersaal) und Fluren nicht gestattet.

Tiere dürfen nicht in den Theatersaal mitgenommen werden.

Aus feuerpolizeilichen Gründen müssen Besucher ihre Garderobe an den Besuchergarderoben abgeben. Hierzu zählen im besonderen Jacken, Mäntel, Schirme, Taschen (ausgenommen Handtaschen), Rucksäcke, Kinderwägen, große oder sperrige Gepäckstücke und Musikinstrumente.

Die Heimatbühne Rosenheim e.V. übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände und Wertsachen, die außerhalb der Besuchergarderoben verwahrt werden.

10.3 Störungen des Hausfriedens
Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem Hausverbot. Hierzu zählen insbesondere:
–    das Mitbringen und der Genuss von Drogen
–    das Mitbringen und der Genuss von Alkohol außerhalb der definierten Gastronomiebereiche
–    das Mitbringen und die Benutzung von Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen
–    die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt
–    mutwillige Sachbeschädigung
–    Diebstahl
–    Randalieren
–    Beschimpfen oder Beleidigen von Personal des Deutschen Theaters,
     von Personal anderer im Hause tätiger Firmen oder von Besucherinnen und Besuchern
–    Verunreinigen des Hauses und der Außenanlagen
–    Betteln

10.4 sonstige Bestimmungen
Für Besucher gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Veranstaltungen des Theaters sind grundsätzlich für Kinder ab 6 Jahren freigegeben. Änderungen für einzelne Produktionen sind an der Theaterkasse bzw. den Vorverkaufsstellen zu erfragen.

Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die Hausordnung des Theaters wird öffentlich bekannt gemacht und ist jederzeit zu beachten. Die Hinweise der Mitarbeiter des Theaters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.

§ 11 GARDEROBE
11.1 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

11.2 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. 

§ 12 FUNDSACHEN
12.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben.

12.2 Der Verlust von Gegenständen ist an der Abendkasse zu melden.

§ 13 HAFTUNG / SCHADENSERSATZ
13.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

13.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

13.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

13.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

§ 14 DATENSCHUTZ
14.1 Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

14.2 Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.

§ 15 ANWENDBARES RECHT / ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND / SALVATORISCHE KLAUSEL
15.1 Es gilt deutsches Recht.

15.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Rosenheim, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.